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Récapitulatif des coûts |
Teilnahmegebühr (inkl. 19% MwSt) |
Utilisation de RADar! (TVA de 19 % incl.) |
Matériel publicitaire (TVA de 19 % incl.) | |
Prix total TTC | 0,00 € |
Kommunen in Baden-Württemberg erhalten auch 2024 eine finanzielle Förderung der Teilnahmegebühren durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Folgende Förderbedingungen gelten:
Haushaltsvorbehalt aufgehoben!
Durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist in Bayern auch 2024 eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Teilnahme bayerischer Kommunen am STADTRADELN möglich! Die Teilnahmebeiträge der Kommunen werden vom Staatsministerium bis zu einem Maximalbetrag von je 2.520 € gefördert (bei Landkreisen entsprechend pro zugehöriger Stadt/Gemeinde), darüber hinausgehende Teilnahmegebühren sind anteilig von den Kommunen zu entrichten.
Insgesamt stellt der Freistaat Bayern einen Förderbetrag von 300.000 € zur Verfügung. Da der Förderbetrag bereits ausgeschöpft ist, gelten danach die oben angegebenen Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) wird in bewährter Weise fortgeführt.
100%ige Förderungen werden vom Klima-Bündnis direkt mit dem Staatsministerium abgerechnet, anteilige Förderungen werden den Kommunen entsprechend in Rechnung gestellt.
Bitte beachten: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Bayern ist eine aktive Teilnahme am STADTRADELN. Ist eine Kommune verbindlich angemeldet (auch bei Anmeldung über den Landkreis) und in den Genuss der finanziellen Unterstützung gekommen, so muss sie aktiv am STADTRADELN teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass eine angemessene Anzahl an Teilnehmenden mitradelt, ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis anschließend vom Klima-Bündnis in Rechnung gestellt. 1.000 geradelte Kilometer sollen dabei überschritten werden. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen kreisangehörigen Städte/Gemeinden beim Landkreis.
Der Staatshaushalt 2024 trat erst zu einem Zeitpunkt in Kraft, an dem Kommunenanmeldungen bereits möglich waren. Solange mussten alle verbindlich angemeldeten Kommunen davon ausgehen, dass sie für die Teilnahmegebühren zu 100 % selbst aufkommen mussten. Sobald die endgültige Fördersumme zur Übernahme der Teilnahmegebühren durch den Freistaat feststand, wurden alle bis dahin angemeldeten Kommunen berücksichtigt. Im Zweifel war das Eingangsdatum/der Zeitstempel der Anmeldungen beim Klima-Bündnis entscheidend.
Eine andere Vorgehensweise bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens war nicht möglich, was vorab auch an dieser Stelle entsprechend kommuniziert wurde.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen des Landes Brandenburg (AGFK BB) übernimmt in Kooperation mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die STADTRADELN-Teilnahmegebühren für die Mitglieder der AGFK BB* mit einem Betrag von 45.000 €. Ist der Betrag ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit der AGFK BB.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wurde der Förderbetrag um 2.000 € auf nun 47.000 € aufgestockt.
Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist.
Bei der Teilnahme eines Landkreises müssen alle interessierten kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne durchführen und über ihren Landkreis an- bzw. nachgemeldet werden, sodass der Pauschalbetrag zum Tragen kommt. Die übrigen AGFK-BB-Mitglieder melden sich bitte eigenständig über das Klima-Bündnis an.
Auch nicht AGFK-BB-Mitglieder können in den Genuss des deutlich reduzierteren Pauschalbetrags kommen, der gleichfalls nur gilt, wenn die Anmeldung über den Landkreis erfolgt.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft bei der AGFK BB vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Für die Jahre 2022 bis 2026
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) übernimmt für alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen die Teilnahmegebühren als Unterstützung der Kommunen zur Stärkung der Nahmobilität. Zudem stellt das HMWVW zusammen mit dem Klima-Bündnis allen hessischen Kommunen nutzergenerierte Verkehrsdaten der STADTRADELN-App zur Verfügung. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 und der Nahmobilitätsstrategie für Hessen.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis stets direkt mit dem HMWVW.
Für die Jahre 2024 bis 2026
Für die ersten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist durch eine neuerliche Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine kostenfreie Teilnahme so lange möglich, bis der Förderbetrag in Höhe von 40.000 € ausgeschöpft ist. Es wird nach Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium.
Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist. Ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen durch das Klima-Bündnis in Rechnung gestellt. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen Städte/Gemeinden primär beim Landkreis.
Ab 2024 begleitet die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen (AGFK) mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ihre Mitgliedskommunen bei der Ausrichtung von STADTRADELN durch verschiedene Aktivitäten. Bei besonders finanzschwachen Kommunen, die im Haushaltsjahr 2023 Bedarfszuweisungen erhalten haben und die Mitglied der AGFK sind, werden die Teilnahmegebühren komplett übernommen. Über die weiteren Details wird die AGFK ihre Mitgliedskommunen beizeiten informieren.
Für die Jahre 2022 bis 2024
In Nordrhein-Westfalen werden 80 % der Teilnahmegebühren aller Mitgliedskommunen* sowohl der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) als auch des Zukunftsnetz Mobilität NRW durch eine Förderung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Entgegen der Jahre zuvor gibt es keine Deckelung der Förderung.
Die Abrechnung erfolgt direkt über das Klima-Bündnis, das die anteilige Förderung den Kommunen entsprechend in Rechnung stellt.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Für rheinland-pfälzische Kommunen ist durch eine Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) eine kostenfreie Teilnahme so lange möglich, bis der Betrag in Höhe von 100.000 € ausgeschöpft ist, danach gelten die obenstehenden Teilnahmegebühren. Es wird nach Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Bei Kommunen, die gefördert wurden, erfolgt die Rechnungslegung vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium.
Bitte beachten: Ist eine Kommune verbindlich angemeldet (auch bei Anmeldung über den Landkreis) und in den Genuss der Förderung gekommen, so muss sie aktiv am STADTRADELN teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass eine angemessene Anzahl an Teilnehmenden mitradelt, ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis anschließend vom Klima-Bündnis in Rechnung gestellt. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen Städte/Gemeinden beim Landkreis.
Für die Jahre 2024 bis 2025
Für alle Kommunen im Saarland ist durch eine Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN möglich. Es wurde sich erneut auf einen gemeinsamen Kampagnen-Zeitraum verständigt, der verbindlich eingehalten werden muss – dieser ist vom 02. bis 22. Juni 2024. Der Zeitraum für 2025 wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Bei der Teilnahme eines Landkreises müssen sich alle zugehörigen Städte/Gemeinden über den Landkreis registrieren (lassen), sodass lediglich der Pauschalbetrag zum Tragen kommt (s. Gebührentabelle oben).
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt (AGFK LSA) übernimmt in Kooperation mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) die STADTRADELN-Teilnahmegebühren für alle Mitglieder der AGFK LSA* zu 100 %, Nichtmitglieder werden zu 50 % unterstützt.
Bitte beachten: In allen Fällen gilt, dass ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme bei der AGFK LSA bis spätestens 30.04.2024 gestellt werden muss. Bei etwaigen Rückfragen zur Antragsstellung o. Ä., wenden Sie sich bitte direkt an die AGFK LSA unter post sr-encml agfk-lsa.de. Kommunen, die kein Mitglied in der AGFK LSA sind, wenden sich bitte an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales unter radverkehrskoordination-mid sr-encml sachsen-anhalt.de.
100%ige Förderungen werden vom Klima-Bündnis direkt mit der AGFK LSA abgerechnet, anteilige Förderungen werden den Kommunen entsprechend in Rechnung gestellt.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft bei der AGFK LSA vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Wie in den Jahren zuvor, übernimmt das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) neuerlich die Teilnahmegebühren für schleswig-holsteinische Kommunen durch RAD.SH – der Haushalt wurde entsprechend beschlossen.
Alle Kreise und kreisfreien Städte aus Schleswig-Holstein nehmen voraussichtlich teil. Wenn Sie als kreisangehörige Stadt oder Gemeinde die Förderung erhalten möchten, setzen Sie sich bitte vor der Anmeldung mit Ihrem Kreis in Verbindung. Fragen Sie RAD.SH ggf. nach den Kontaktdaten.
Auf Antrag, der hier zur Verfügung steht, gewährt RAD.SH eine Übernahme der Teilnehmergebühren für kreisfreie Städte, Landkreise und bis zu 20 kreisangehörigen Städten und Gemeinden pro Kreis aus Schleswig-Holstein. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen dabei zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne durchführen.
Die Frist für die Anmeldung der Kreise und kreisfreien Städte bei RAD.SH endet am 31.07.2024. Der Zeitraum für die Umsetzung des dreiwöchigen STADTRADELN innerhalb der kreisfreien Städte und Kreise wird von diesen selbständig festgelegt und erfolgt erst nach Bewilligung durch RAD.SH.
Für die Begünstigten ergeht ein Bewilligungsbescheid von RAD.SH.
Das Klima-Bündnis erstellt nach Abschluss des lokalen STADTRADELN-Zeitraums eine Rechnung über die Teilnahmegebühr an die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Beitragsrechnung gilt als Verwendungsnachweis und ist mit dem Mittelabruf bei RAD.SH einzureichen.
Weitere Informationen für Schleswig-Holstein unter rad.sh/stadtradeln.
Nur für RAD.SH Mitglieder:
Mitgliedskommunen von RAD.SH erhalten die Teilnahmegebühren erstattet, auch wenn der Kreis nicht teilnimmt. Es wird gebeten sich vorab bei RAD.SH zu melden. Da diese Förderung nicht über das MEKUN läuft, muss der Antrag nicht ausgefüllt werden.
Für die Jahre 2024 bis 2025
Für alle Kommunen in Thüringen ist durch eine Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN so lange möglich, bis der Förderbetrag des jeweiligen Jahres ausgeschöpft ist. Für die Jahre 2024 und 2025 liegt dieser bei jeweils 40.000 €. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, stellt die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) im Jahr 2024 zusätzlich 6.720 € für Mitgliedskommunen zur Verfügung. Ist das Budget ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium bzw. der AGFK-TH.
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