Unter dem Motto
„3 Wochen radeln für die Zukunft! Kilometer sammeln: für eure Schule, eure Stadt oder Gemeinde, euren Landkreis“ startet 2025 wieder in Niedersachsen das SCHULRADELN
Beim Schulradeln suchen wir die fahrradaktivsten Schulen und Schulaktionen in Niedersachsen zum Thema Fahrradfahren, die einfach Spaß machen!
Die niedersächsischen Ortsverkehrswachten unterstützen die Aktion im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerne. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu Ihrer zuständigen Verkehrswacht auf. Welche das ist, können Sie hier erfahren: https://www.landesverkehrswacht.de/verkehrswacht-vor-ort/
Gibt es eine Auszeichnung?
Alle teilnehmenden Schulen erhalten eine Urkunde (mit den gesammelten Fahrradkilometern). Die fahrradaktivsten Schulen werden durch die
Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg
am Ende des Wettbewerbs ausgezeichnet.
Prämiert werden Schulen in den folgenden Kategorien:
Und wie geht das Schulradeln?
Mitmachen kann jede weiterführende Schule in Niedersachsen mit allen Schülerinnen und Schülern. Erstmalig können auch Grundschulen teilnehmen. Hier sind die Bestimmungen für den Schulsport zu beachten (RdErl. d. MK v. 1.12.2023 - 24 - 52 100/1 – VORIS 22410 –)
In dem Aktionszeitraum vom Mai 2025 bis zum September 2025 können Sie mit Ihrer Schule im Rahmen der Teilnahme der Kommune am Stadtradeln teilnehmen. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern sammeln Schulen innerhalb des STADTRADELN-Aktionszeitraums eurer Kommune in drei Wochen möglichst viele Schulradel-Kilometer. Die Schule radelt somit im 21-tägigen STADTRADELN-Zeitraum der Kommune. Die Kommunen melden sich nach und nach ab Mitte März an. Falls Eure Kommune noch nicht angemeldet ist, fragt am besten nach, ob eure Kommune am STADTRADELN teilnehmen wird.
Weitere Angebote in Kürze unter www.bildungsportal-niedersachesen.de Stichwort: Mobilität.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Berend Meyer berend.meyer sr-encml rlsb.de
Antje Gritzan antje.gritzan sr-encml rlsb.de
Hinweis zur Unfallversicherung:
Alle Schüler*innen sind auf den Wegen von und zur Schule im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und vom Verkehrsmittel – also auch dann, wenn Kinder trotz anderweitiger Empfehlungen der Schule mit dem Rad fahren.
Infomaterialien und Downloads unter:
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/
Zudem wird es eine Link Liste geben, aus der man weiterführende Informationen rund um das Thema Radfahren in der Schule entnehmen kann.
Über NLC (online) wird eine Informationsveranstaltung ausgeschrieben werden. Hier stehen Ihnen die beiden Regionalkoordinatoren Frage und Antwort für das Anmeldeprocedere zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über NLC.